RÜTGERS Organics GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Export: 1. Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht schriftlich Abweichungen oder Bedingungen des Käufers anerkennen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Bedingungen bedarf. Dies gilt auch dann, wenn diese Bedingungen beim ersten Geschäft dem Lieferer erst nach Vertragsabschluss zur Kenntnis gelangt sein sollten. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung im übrigen nicht. Rechte, Pflichten und insbesondere Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen durch den Käufer nicht auf Dritte übertragen werden. Die INCOTERMS 2000 finden Anwendung, soweit sie nicht diesen Bedingungen oder schriftlichen Abmachungen widersprechen. 2. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge des Käufers werden für uns durch schriftliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich. An Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. 3. Der Kaufpreis gilt für die Lieferung ab Werk. Für die Berechnung der Preise sind Abgangsgewicht und Abgangsmenge der Ware, wie bei unserem Werk festgestellt, maßgebend. Nebenspesen(z. B. Spesen bei Banküberweisungen oder Einlösung der Verschiffungsdokumente) gehen zu Lasten des Käufers. Zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Kosten, Abgaben und der Währungsverhältnisse berechtigen uns zu entsprechender Preisänderung. 4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist - unbeschadet unserer Sicherungsrechte gemäß Ziffer 9 - unser jeweiliges Lieferwerk, auch wenn die Lieferung z. B. FOB, CPT, DAF berechnet wird. 5. Alle Sendungen, Waren, Fässer und sonstigen Umschließungen reisen stets auf Gefahr des Käufers. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt. 6. Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen haften wir nicht. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Fall des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung unsererseits bleibt vorbehalten. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Teillieferungen und deren Berechnung sind gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Leistungen oder die Lieferungen um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen der noch nicht erfüllten Vertragspflichten ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. 7. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen der Beschaffenheit oder Menge unserer Ware müssen uns spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware unter Angabe des Datums der Bestellung und der Rechnung und der Versandnummer vorliegen. Mängelrügen können nur geltend gemacht werden, wenn die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist. Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Begründeten Mängelrügen entsprechen wir ausschließlich und nach unserer Wahl durch Umtausch der Ware oder Minderung des Kaufpreises. 8. Gegenüber unseren Forderungen ist Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen. Ist der Käufer mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug oder bestehen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit (z. B. bei Zahlungseinstellung), ruhen unsere Lieferpflichten und wir können Erfüllung aller Forderungen sowie angemessene Verzugszinsen fordern. 9. Bis zur Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bleibt die Ware unser Eigentum und darf nicht verpfändet, zur Sicherung übereignet und - außer im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr - weiterveräußert werden. Ist nach dem Recht, in dessen Geltungsbereich sich die Ware befindet, ein Eigentumsvorbehalt unzulässig, stehen uns die dort zulässigen Sicherungsrechte zu. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf die Maßnahmen hinzuweisen, die wir zum Schutz dieser Rechte ergreifen müssen. Auch hat er bei solchen Schutzhandlungen mitzuwirken. Machen Dritte Rechte an unserer Ware geltend, sind wir sofort schriftlich zu verständigen. 10. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. 11. Unsere Geschäftsbeziehungen zum Käufer unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen. Gerichtsstand ist Mannheim. Es steht uns frei, auch die Anwendung des für den Käufer maßgeblichen ausländischen Rechts zu verlangen sowie das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.